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Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie zunächst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nachfragen, ob diese Ihnen Kostenschutz für das von Ihnen mitgeteilte rechtliche Problem gewährt. Hier ist häufig mit der Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung zwischen einem Betrag in Höhe von 150,00 EUR und 250,00 EUR vereinbart, was sich aus Ihrem Versicherungsschein ergibt. Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie für jeden Rechtsschutzfall zunächst die Kosten bis zur Höhe dieses Betrages selber tragen müssen. 

Es kommt nicht selten vor, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen mitteilt, dass Sie leider für Ihr rechtliches Problem keinen Kostenschutz erteilen kann. Auch hier können Sie sich anwaltlich beraten lassen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz zu Recht oder Unrecht verweigert.

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