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Gerichtliche Vertretung

Wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren beauftragt, entsteht die sog. Verfahrensgebühr. Diese entsteht bereits mit Klageauftrag oder  mit dem Auftrag, den Mandanten gegen eine Klage zu verteidigen.      

Nimmt der Anwalt im Rahmen des Verfahrens gerichtliche Termine (Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermine) war, entsteht zusätzlich die sog. Terminsgebühr. Diese entsteht jedoch nur einmal, egal wie viele Termine wahrgenommen werden.    

Erfolgt im gerichtlichen Verfahren eine Einigung der Parteien im Wege eines Vergleiches, kann zusätzlich eine Vergleichsgebühr entstehen. 

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten für den Rechtsstreit alleine zu tragen, besteht auch hier die Möglichkeit durch die Beantragung von Prozesskostenhilfe, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten . Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.  

Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie hier: https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/Prozesskostenhilfe+oder+Verfahrenskostenhilfe+bei+Gericht+beantragen-6000486-leistung-0

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